Ihr Ansprechpartner zum Thema Apo-QM

Leiter des Geschäftsbereiches:
Klaus Dieter Bachmann
Fon: 06028 - 1207 14
Email: Kd.Bachmann

Staatliche Förderung für Apotheken
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Für die aufzuwendenden Beratungskosten können Sie eine Förderung gemäß den Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BAFA) beantragen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

 Fördervoraussetzungen: (Stand:01.04.2011)

  • Die Apotheke muss mindestens 1 Jahr bestehen.
  • Sie darf maximal 249 Mitarbeiter haben und einen Umsatz von maximal 50 Mio. € erzielen.
  • Die Beratung muss bis spätestens zum 31.12.2011 begonnen sein.
  • Die Beratungskosten müssen bis zur Antragstellung gezahlt sein.
  • Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung eingereicht sein.

Gefördert werden:

  1. Allgemeine Beratungen:  50% des Nettobetrags in den alten Bundesländern einschl. Berlin, maximal 1.500,00 € je Projekt, maximal 3.000,00 € insgesamt auf alle allgemeinen Beratungsprojekte verteilt.
  2. Spezielle Beratungen (z. B. QM-Beratung): 50% des Nettobetrags in den alten Bundesländern einschl. Berlin, maximal 1.500,00 €.

Eingereicht werden:

  • der Förderantrag mit 
    • Beratungsbericht
    • Kopie des Kontoauszugs, auf dem die Zahlung ausgewiesen ist.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet „aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel“. Es gibt formaljuristisch keinen Rechtsanspruch auf die Fördergelder. In der Vergangenheit haben alle unsere Mandanten die beantragten Fördergelder auch erhalten, wenn sie die Fördervoraussetzungen eingehalten und den Antrag fristgerecht eingereicht haben.
 


 

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